| Die freie Arztwahl ist gewährleistet. In der Regel erfolgt die ärztliche Behandlung durch einen frei praktizierenden Arzt. Meistens ist es der bisherige Hausarzt.
Dies bedeutet, dass eine bestehende Arzt-Patientenbeziehung nicht abgebrochen wird und im Pflegeheim unkompliziert weiter gepflegt werden kann.
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